Allgemeines und Gebühren: Kita der Zukunft

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Bedarfsmeldung für das Kindergartenjahr 2024/2025

Zentrale Vormerkung für Kindergartenplätze (3 - 6 Jahre) und Krippenplätze (1 - 3 Jahre)

Eltern, die ab dem 01. August 2024 bis 31. Juli 2025 inen Kindergartenplatz (3 - 6 Jahre) oder Krippenplatz (1 - 3 Jahre) benötigen und noch keine Vormerkung vorgenommen haben, sollten ihren Bedarf bis spätestens zum 23. Juli 2023 über die Zentrale Vormerkung melden. Nur dadurch kann Ihr Kind bei der Planung für das Kindergartenjahr 2023/2024 berücksichtigt werden.

In der Vormerkung können Sie Ihre Wunscheinrichtung/en und den gewünschten Betreuungsumfang auswählen. Hier geht es zur zentralen Vormerkung.

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Brand vom Hauptamt gerne zur Verfügung; Tel.: Telefonnummer: 07643 9177-511.

Kinderbetreuung in Herbolzheim

In der Stadt Herbolzheim und ihren Ortsteilen gibt es insgesamt elf Kindertageseinrichtungen. Sieben davon in städtischer Trägerschaft und weitere vier in konfessioneller Trägerschaft (Katholische und Evangelische Kirchengemeinde). Zwei der städtischen Einrichtungen bieten eine Betreuung für Kinder im Alter von 1 bis 3 Jahren an; die konfessionellen Einrichtungen in den Ortsteilen Bleichheim und Broggingen eine altersgemischte Betreuung für 2 bis 6-Jährige. Für Kinder ab 3 Jahren stehen die übrigen Einrichtungen zur Verfügung.

Die Kitas sind untereinander gut vernetzt und können jederzeit auf die Unterstützung einer trägereigenen pädagogischen Fachberatung zurückgreifen, die auch als Verbindung zwischen Kitas und städtischem Träger fungiert. Stetige Weiterentwicklung in Pädagogik und Qualtität haben wir uns auf die Fahnen geschrieben. Deswegen sind interne Weiterbildung wie zum Beispiel zu Themen wie Kinderschutz und Zusammenarbeit mit Eltern ein wichtiger Pfeiler in unserer Kita-Landschaft.

Nachfolgend haben wir Ihnen die Kindertageseinrichtungen aufgeführt:

Für die Ausgestaltung der Betreuungsformen, die Öffnungszeiten sowie die Abbuchung der Betreuungsgebühren ist der jeweilige Träger verantwortlich.

Betreuungs- und Verpflegungsgebühren

Die Stadt Herbolzheim orientiert sich bei den Betreuungsgebühren an den gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen- und kommunalen Landesverbände. Dabei wird zwischen Kindergarten- und Krippengebühr unterschieden. Die Gebühren werden unter anderem an die im Haushalt lebenden Kinder unter 18 Jahren angepasst.

Die jeweilige Gebührenübersicht finden Sie hier:

Verpflegungsgebühren

Verpflegung in der Kita Glühwürmchen

Für alle Kinder mit der Betreuungsform Verlängerte Öffnungszeit oder Ganztagsbetreuung ist das Essen in der Einrichtung verpflichtend. Für die Verpflegung wird eine Essenspauschale von 2,- Euro pro Kind pro Essen erhoben.

 

Verpflegung in der Kita am Fliederweg:

Für alle Kinder unter 3 Jahre mit der Betreuungsform Verlängerte Öffnungszeit oder Ganztagsbetreuung und für alle Kinder über 3 Jahre mit der Betreuungsform Ganztagsbetreuung ist das Essen in der Einrichtung verpflichtend.

 

Für die Verpflegung wird folgende Essenspauschale erhoben:

Bei einer Ü3-Betreuungsform  fällt eine Gebührenpauschale in Höhe von 85 Euro an. Bei einer U3- Betreuungsform an 5 Tagen fällt eine Gebührenpauschale in Höhe von 65 Euro an. (4 Tage: 52 Euro. 3 Tage: 39 Euro)